Der Bogrebenschnitt ist in der Praxis die übliche Schnittform. Ob sie jedoch nach einem Hagelschaden anzuwenden ist, hängt vom Schädigungsgrad ab und kann durch einen einfachen Test geklärt werden.
Ein paar Stöcke sollten probeweise geschnitten und gebogen werden, halten diese Ruten mehrere Tage dem Biegetest stand, kann auf Bogrebe geschnitten werden.
Das ist möglich da oft Schäden nicht zur Minderversorgung der Trauben oder zu Leitbahnbeschädigungen führen. Dieser Rebschnitt und das anschließende Biegen ist nach einem Hagel jedoch oft sehr Zeitintensiv. Zum einen können nur möglichst wundenfreie Ruten angeschnitten werden, was ein genaues ansehen des Zielholzes erfordert. Zum anderen muss das Biegen mit besonderer Vorsicht erledigt werden da beschädigte Ruten sehr schnell brechen. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Wunden sich möglichst auf der Unterseite befinden. Empfehlenswert ist es bei Nässe zu biegen da die Ruten nicht so schnell brechen. Bei kritischen Stöcken ist es von Vorteil beim Rebschnitt eventuell eine Ersatzrute stehen zu lassen die nach einem guten Austrieb wieder entfernt werden kann.
Bei starkem Schaden bleibt vielen Winzern nichts weiter übrig, als auf alternative Rebschnitt- und Biegeformen auszuweichen, schließlich geht es um die Sicherstellung des Ertrages im kommenden Jahr.
Zeigt sich beim Bogenschnitt eine erhöhte Bruchgefahr muss beim Biegen der Biegungsgrad verringert werden. Ein Flachstreckerschnitt ist in diesem Fall das Mittel zur Wahl. Es handelt sich dabei um eine oder zwei kurz angeschnittene Bogreben, die flach auf den obersten Biegdraht aufgebunden werden.
Nach einem stärkerem Hagel stellt der V-Kurzstreckerschnitt eine Schnittmöglichkeit dar. Hierbei werden zwei kurze Ruten angeschnitten die an dem oberen Biegdraht in Form des Buchstaben V angebunden werden. Durch diese Form werden die Ruten nicht durch eine starke Biegung belastet.
Der Kordonschnitt stellt nach schweren Hagelschäden oft die beste Alternative dar. Sein Prinzip beruht darauf, dass einjährige Triebe auf der gewünschten Länge auf so genannte Zapfen geschnitten werden. Das Anschnittniveau an sichtbaren Augen beim Kordonschnitt sollte das des sonst üblichen Bogrebenschitts nicht wesentlich überschreiten. Als Faustregel gilt oft: mindestens eine Scherenlänge am Bogen zwischen zwei Zapfen. Restliches einjähriges Holz sollte sauber entfernt werden. Die verbleibenden Zapfen sollten oben auf dem Kordonarm sein. Abwärts und seitlich stehendes Holz ist zu entfernen um im Triebe mit aufrechter Wuchsrichtung zu fördern.
Wenn Sie noch Fragen zum Rebschitt oder zu anderen weinbaulichen Themen haben, können Sie uns gerne schreiben unter info@weinbau24.de . Oder Sie rufen an unter der Nummer: 0351–48 28 98 0.
In den Anbaugebieten Sachsen und Saale-Unstrut beraten wir Sie auch gerne vor Ort oder übernehmen Ihren Rebschnitt.














