Einige Weinbaubetriebe haben in den letzten Wochen Abmahnungsschreiben im Briefkasten gefunden. Die Abmahnwelle im Weinbau konzentriert sich vor allem auf die kleinen Webshops und Eigenvermarktungsportale der Weingüter und Weinerzeuger. Obwohl viele Informationsangebote im Web zu finden sind und im Bereich des e-commerce eine beachtliche Informationswelle für die wichtigen Änderungen insbesondere Mitte 2010 zu AGB’s, Fernabsatzgeschäft und Impressum kaum übersehbar gewesen sein sollte (1), findet man sehr häufig AGB’s aus der Zeit des Millenniums oder noch ältere Informationen zu längst ungültigen Regelungen im Fernabsatzgeschäft bei vielen Webshops im Weinbau.
Die große Gefahr besteht nun gerade im Bereich der vielen kleinen Selbstvermarkter im Weinbau, dass vor allem zweifelhafte „Abmahnanwälte“ diese prekäre Situation im großem Stil für ihre Aktivitäten nutzen könnten. Schon kleine Fehler in der Weinguts Präsentation können mit vierstelligen Beträgen abgemahnt werden, besonders wenn Widerrufsbelehrungen nicht dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen. Diese Aktualisierung sollten Sie überdies auch im Interesse Ihrer Kunden schnell und juristisch begleitet Umsetzten.
(1) Auch der Deutsche Weinbauverband e.V. informierte im Der Deutsche Weinbau im Heft 19/2010 über die Änderungen. 2010_DDW19_34-37






